Kosten und Preise einer Brustvergrößerung

Es gibt viele unterschiedliche Angaben im Internet über die Kosten einer Brustvergrößerung. Hier müssen Sie aufpassen!

Und eine Bitte: Die angebotenen Preise sollten nicht das absolute Entscheidungskriterium für eine Operaton sein – wenn dies der Fall ist, so nehmen Sie bitte von einer Operation Abstand! Es können immer durch Komplikationen Folgekosten entstehen!

Kosten Brustvergrößerung

Brustvergrößerung ist nicht Brustvergrößerung – hier gibt es große Unterschiede. Grundsätzlich sind die Kosten immer abhängig vom Operationsaufwand und den entsprechenden Materialkosten. Der Operationsaufwand richtet sich immer nach Ihren persönlichen Voraussetzungen und der gewünschten Veränderung. Daher können genaue Kosten immer erst nach einer Untersuchung genannt werden.

Die Kosten für eine Brustvergrößerung bei einem gut ausgebildeten, erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie mit hochwertigen Implantaten liegt meist im Kostenrahmen zwischen EUR 4000,- und EUR 6800,-  inkl. Mehrwertsteuer.

Wird die Brustvergrößerung mit Eigenfett gewählt, so liegen die Kosten in den häufigsten Fällen zwischen EUR 3500,- und EUR 7000,- (je nachdem, wieviel Sitzungen notwendig sind).

Folgende Faktoren beeinflussen die Kosten einer Brustvergrößerung:

  • Voruntersuchung
  • Beratung und OP-Aufklärung
  • Kosten der Silikonimplantate (bei Vergrößerung mit Implantaten)
  • OP-Methode und Operationsumfang (daraus resultiert die Operationsdauer)
  • Dauer des eventuellen Krankenhausaufenthaltes
  • Kosten für Anästhesie, etc.
  • wird ein Kompressions-BH oder Stuttgarter Gürtel benötigt
  • Nachsorgetermine und Kontrolluntersuchungen
  • Mehrwertsteuer – medizinisch nicht notwendige Operationen sind Mehrwertsteuerpflichtig
  • Ihre Reisekosten (Beratungstermin, Implantatanpassung, Anästhesieaufklärung, OP, Nachschautermine)

Wichtige Hinweise zum Thema Kosten

Achten Sie immer darauf, ob in Ihrem vorliegenen Angebot auch die Mehrwertsteuer enthalten ist.

Oftmals werden in Foren oder anderen Oberflächen Preise genannt. Bei diesen Preisen ist immer die Frage, ob diese inkl. Anästhesie, Krankenhausaufenthalt, Beratung und OP-Aufklärung, Kosten für das vor der Operation benötigte Blutbild, eventuell benötigter Stuttgarter Gürtel etc. sind.

Zudem sollten Sie bei „Angeboten“ oder „Sonderaktionen“ vorsichtig sein. Fragen Sie sich selbst, ob Sie z. B. im Juli weniger Gehalt erhalten, als in einem anderen Monat.

Grundsätzlich sind ärztliche Dienstleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab zu rechnen (auch Beratungen, Voruntersuchungen, OP-Aufklärung) – egal zu welcher Jahreszeit.

Zur Definition der genauen Kosten muss eine Untersuchung erfolgen – daher seinen Sie vorsichtig, wenn Sie ohne Untersuchung schon einen fixen Preis genannt bekommen.

Eventuelle Folgekosten

Treten nach einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff, z. B. nach einer Schönheitsoperation oder einem plastisch ästhetische Eingriff, Komplikationen oder Krankheiten auf, dürfen die Krankenkassen den Patienten in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen und das Krankengeld unter Umständen sogar ganz versagen (§52, Abs. 2 SGB V).

Sie sollten sich überlegen, ob nicht der Abschluss einer sogenannten Folgekostenversicherung sinnvoll ist, so dass die finanziellen Folgen einer eventuellen Komplikation entsprechend verringert wird.

Späte Folgekosten

Ebenso sollten Sie berückstichtigen, dass im Laufe der Zeit eventuell eingesetzte Implantate entfernt oder ausgetauscht werden müssen.

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